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„Gassi-Gesetz“ – Undurchdachte Zusatzbelastung für die Kommunen

 

„Gassi-Gesetz“ – Undurchdachte Zusatzbelastung für die Kommunen

Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER




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Die Pläne für eine neue Tierschutz-Hundeverordnung, welche unter anderem vorsieht, dass Hunde mindestens zweimal täglich ausgeführt werden müssen, sollen nach Aussage der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner von den örtlichen Tierämtern kontrolliert werden. Wir FREIE WÄHLER halten diese nicht zuvor abgestimmte Zusatzbelastungen der Kommunen für völlig unverhältnismäßig und mit der aktuellen Personalausstattung für nicht umsetzbar.

Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER (Rheinland-Pfalz), hält sowohl den Zeitpunkt als auch die Ausführung des Entwurfes für verfehlt: „Statt jetzt einen undurchdachten Entwurf zur Novellierung der 25 Jahre alten Tierschutzverordnung vorzustellen, sollten in der aktuellen Corona-Krise vielmehr alle Kräfte im notleidendende Hauptressort Landwirtschaft gebündelt werden. Der Entwurf weist mehrere handwerkliche Fehler auf. Insbesondere die pauschalen Vorgaben im Entwurf der Hundeverordnung lassen sich niemals wirksam kontrollieren. Dies scheint auch die Ministerin erkannt zu haben, weshalb sie die Verantwortung auf die Länder und Kommunen abschiebt. In jedem fünften Haushalt in Deutschland leben Hunde. Diese lückenlos auf die Einhaltung der neuen Vorgaben zu kontrollieren ist unmöglich und schafft damit neues Frustpotenzial bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

Die FREIEN WÄHLER begrüßen eine generelle Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung mit dem Ziel ausreichend Auslauf und Betreuung zu garantieren. Die starren Vorgaben im Entwurf, den Tieren mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien zu ermöglichen,   werden jedoch der Lebenswirklichkeit vieler Hunderassen nicht gerecht.

„Abgesehen davon, dass der Entwurf keine Ausnahmen für z.B. chronisch kranke Hunde vorsieht, wird hiermit auch weiteren Nachbarschaftsstreitigkeiten Vorschub geleistet. Da die kommunalen Ämter schon mit der Kontrolle der bestehenden Vorgaben ausgelastet sind, erwarten wir einen Anstieg der Anzeigen gegen unliebsame Nachbarn unter der Vorgabe der neuen Verordnung. Wir unterstützten deshalb die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der Anpassung der Tierschutzverordnung. Das ohne Rücksicht auf die Personallage vor Ort unrealistische Vorgaben auf Bundesebene geplant werden, darf nicht hingenommen werden. Häufig werden jetzt schon die Amtstierärzte kritisiert sich nicht genug für de Tierschutz einzusetzen. Dabei sind Sie es, welche den theoretischen Tierschutz in den praktischen umsetzen sollen. Hier muss dringend das Personal aufgestockt werden. Die Kosten hierfür muss der Bund übernehmen“, so Petry weiter.