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FREIE WÄHLER: Zivilprozesse dürfen nicht zum Erliegen kommen

 

FREIE WÄHLER: Zivilprozesse dürfen nicht zum Erliegen kommen

Stephan Wefelscheid, Bundesjustiziar FREIE WÄHLER




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Koblenz. Aufgrund von Covid-19 droht in Deutschland wegen der Aufhebung der mündlichen Verhandlungen der Stillstand der Zivilgerichtsbarkeit. Denn ohne mündliche Verhandlung, kein Urteil. Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb, dass das elektronische Anwaltspostfach (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer um die Möglichkeit der Videokonferenzen erweitert wird.

Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER Bundesjustiziar und selbst praktizierender Anwalt mit eigener Kanzlei, sieht durch die aktuelle Situation eine völlige Überlastung der Gerichte in naher Zukunft: „Gerichtsverfahren laufen auch in der Corona-Krise weiter. Zwar können jetzt rechtzeitig Fristen verlängert und Termine verlegt werden, aber die Flut an Prozessen wird dadurch nicht weniger. Wir, FREIE WÄHLER, setzen uns daher für eine Nutzung des elektronischen Anwaltspostfaches für die Video-Prozessführung ein. Da jede Kanzlei in Deutschland über dieses sichere System verbunden ist, kann durch die Erweiterung mit einer Videokonferenzfunktion auch in Zeiten von Corona eine mündliche Verhandlung gewährleistet werden.“

Insbesondere bei eilbedürftigen Angelegenheiten sollten die Gerichte prüfen, ob eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz gemäß § 128a ZPO in Betracht kommt.

„Hierdurch würde der menschliche Kontakt und damit das Ansteckungsrisiko maximal reduziert werden. Unsere Mandanten können in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kanzlei an den Verhandlungen teilnehmen, wodurch auch hier alle Vorgaben gewahrt werden. Durch die sichere End-zu-End- Verschlüsselung von beA kann jeder Anwalt auf eine bestehende und getestete IT-Infrastruktur zugreifen. Hierzu müsste nun die Bundesrechtsanwaltskammer mit Unterstützung des Justizministeriums schnellstmöglich die technische Umsetzung veranlassen,“ so Wefelscheid weiter.